Ehe bzw. Freundschaft mit einem
Ungläubigen Partner
I. Für eine Ehe, in der ein Partner gläubig wird
1. Korinther 7, 12-13:
Der gläubig gewordene Partner soll mit seinem Partner verheiratet
bleiben, soweit es an ihm liegt.
1. Korinther 7, 14:
Der ungläubige Partner ist durch den gläubigen "geheiligt".
1. Petrus 3, 1-2:
Der gläubig gewordene Partner soll den anderen ohne Worte durch
den Lebensstil für Jesus gewinnen.
Fazit:
Gott möchte die Ehe eines Gläubiggewordenen mit einem (noch)
nicht gläubigen Partner erhalten und diesen durch den gläubigen
Partner segnen und gewinnen.
II. Eheschließung eines Gläubigen mit einem Ungläubigen?
1. Der biblische Befund:
1. Mose 2, 24:
Mann und Frau sollen "ein Fleisch", also eins werden mit ihrem
ganzen Sein und all ihrer Ausrichtung.
5. Mose 7,3+6 (Esra 9, 12, 2. Mose 34, 15-16):
Gott gibt seinem Volk das Verbot, sich mit Menschen, die nicht zu seinem
Volk gehören, zu verheiraten. Die Begründung ist die der Anspruch
der Heiligkeit an Gottes Volk und die Gefahr von Gottes Wegen abzukommen.
Esra 9, 2+4+6 (Esra 10, 10):
Die Schließung von Mischehen wird als Schuld und Treuebruch Gott
gegenüber bezeichnet.
Esra 10, 1-2:
Esra bekennt die Schließung der Mischehen als Sünde.
Esra 10, 3-4, 11-13, 17:
Israel bekennt seine Schuld und seinen Treuebruch Gott gegenüber
und scheidet sich von den Frauen, die nicht zu Gottes Volk gehören.
Nehemia 13, 25-30:
Diejenigen, die Mischehen eingegangen sind, werden gerügt wegen dieses
Unrechts und Treuebruchs Gott gegenüber. Mischehen waren eine "Befleckung"
des Priestertums und wurden als Bruch des Bundes des Priestertums gesehen.
Die Beendigung der Mischehen wird als Reinigung verstanden.
Maleachi 2, 10-11:
Ehen mit Partnern, die nicht zu Gottes Volk gehören werden als Ächtung
und Entheiligung des Bundes mit Gott gesehen. Sie sind ein Ausdruck von
Treuelosigkeit, und dem Herrn ein "Greuel". Die Ehe seiner Kinder,
die Gott heilig ist, wird dadurch entheiligt.
1. Korinther 7, 39:
Die Eheschließung eines Gläubigen soll "in dem Herrn geschehen".
2. Korinther 6, 18:
Gläubige sollen keine "Jochgemeinschaft" mit Ungläubigen
eingehen ("Jochgemeinschaft" war bei den Juden auch als ein
Bild für die Ehegemeinschaft geläufig). Die Begründung:
Errettete sind sowohl Tempel als auch Eigentum Gottes. Die Beziehung zu
Gott ist abhängig von der Bereitschaft "sich abzusondern".
Hier wird das AT zitiert und bestätigt.
Fazit:
Im NT finden wir weder Praxis noch Aufforderung, bereits bestehende Ehen
zwischen Gläubigen und Ungläubigen zu scheiden. Die AT Prinzip,
dass Menschen aus Gottes Volk nur einen Partner aus Gottes Volk heiraten
sollen, wird im NT jedoch bestätigt.
2. Problem auf der praktischen Ebene des Miteinanderlebens in einer
gemischten Ehe
5. Mose 7, 4:
Die Gefahr der Entfremdung von Gott bis hin zum Bruch mit Gott
1. Könige 11, (Nehemia 13, 26):
Die Gefahr der Übernahme von sündigen Verhaltensweisen bis hin
zu
diversen Formen von Götzendienst.
Fazit:
Auch aus Gründen des praktischen Auslebens des Glaubens ist die Eheschließung
eines gemischten Paares nicht ratsam. Gottes Wort warnt wiederholt davor.
III. Freundschaft mit einem ungläubigen Partner?
Auch wenn diese konkrete heutige Fragestellung in Gottes Wort nicht ausdrücklich
erwähnt ist, werden jedoch verschiedene Dinge sichtbar. Zum einen
stellt sich Gott für jeden Menschen nur einen Partner vor:
1. Mose 2, 24:
Ein Mann wird "seinem Weibe anhangen, und sie werden sein ein Fleisch".
Maleachi 2, 14-16:
Gott fordert die Treue "dem Weib der Jugend" gegenüber.
1. Korinther 7, 2:
Jeder Mann soll seine eigene Frau haben (auch um Unzucht zu vermeiden).
Folglich sollte sich jeder Ledige prüfen, ob er sich vorstellen kann,
den eventuellen zukünftigen Partner auch heiraten zu können.
Da eine Freundschaft in der Verantwortung vor Gott konsequenterweise immer
die Heirat als langfristiges Ziel im Auge hat, entspricht es nicht Gottes
Willen, dass ein Gläubiger eine Beziehung mit einem Ungläubigen
eingeht. Die Weiche zur Ehe wird nicht erst bei der Hochzeit gestellt;
noch nicht einmal erst bei der Verlobung (die jüdische Verlobung
stellt bereits ein rechtsgültiges Eheversprechen dar). Eine Beziehung,
die eine zukünftige Heirat nicht im Bilde hat, ist nach der Schrift
als "Unzucht" oder "Hurerei" zu bezeichnen.
1. Thessalonicher 4, 3-5:
Gottes Wille für seine Kinder ist ihre Heiligung. Unzucht und gierige
Lust sollen gemieden werden. Jeder soll seinen eigenen Partner in "Heiligkeit
und Ehrerbietung" zu gewinnen suchen.
Dieser Vers bezieht sich nicht nur auf Gläubige im Ehestand, sondern
generell auf alle Kinder Gottes und auf alle Phasen des Lebens.
Oftmals berichten Christen davon, dass sie als Gläubige einen Ungläubigen
geheiratet haben, der sich dann im Laufe der bereits bestehenden Ehe zu
Christus bekehrt hat. Geschlossene "Mischehen" mit einem solchen
guten Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt sind ein Zeichen von Gottes
großer Gnade und Barmherzigkeit trotz menschlicher Übertretung
seiner Gebote und Prinzipien. Daraus jedoch den Schluss zu ziehen, dass
es demnach Gottes Wille gewesen war (oder gewesen sein muß), dass
der Christ seinen Partner als noch Ungläubigen geheiratet hat, ist
jedoch als (Unfug) unbiblisch zu bezeichnen, da es nach der Schrift niemals
Gottes Wille für seine Kinder ist, einen Partner zu heiraten, der
nicht bereits zu seinem Volk gehört.
Bereits bestehende "gemischte" partnerschaftliche Beziehungen
gehören nach der Schrift aufgelöst. Sündenbekenntnis, Umkehr
und das daraus folgende Empfangen von Vergebung sind in so einem Fall
notwendig, um wieder in eine geordnete Beziehung zu Gott zu kommen.
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