aktualisiert am 2016-04-02

Ehe bzw. Freundschaft mit einem Ungläubigen Partner


I. Für eine Ehe, in der ein Partner gläubig wird


1. Korinther 7, 12-13:

Der gläubig gewordene Partner soll mit seinem Partner verheiratet bleiben, soweit es an ihm liegt.


1. Korinther 7, 14:

Der ungläubige Partner ist durch den gläubigen "geheiligt".


1. Petrus 3, 1-2:

Der gläubig gewordene Partner soll den anderen ohne Worte durch den Lebensstil für Jesus gewinnen.


Fazit:

Gott möchte die Ehe eines Gläubiggewordenen mit einem (noch) nicht gläubigen Partner erhalten und diesen durch den gläubigen Partner segnen und gewinnen.

II. Eheschließung eines Gläubigen mit einem Ungläubigen?

1. Der biblische Befund:


1. Mose 2, 24:
Mann und Frau sollen "ein Fleisch", also eins werden mit ihrem ganzen Sein und all ihrer Ausrichtung.

5. Mose 7,3+6 (Esra 9, 12, 2. Mose 34, 15-16):
Gott gibt seinem Volk das Verbot, sich mit Menschen, die nicht zu seinem Volk gehören, zu verheiraten. Die Begründung ist die der Anspruch der Heiligkeit an Gottes Volk und die Gefahr von Gottes Wegen abzukommen.

Esra 9, 2+4+6 (Esra 10, 10):
Die Schließung von Mischehen wird als Schuld und Treuebruch Gott gegenüber bezeichnet.

Esra 10, 1-2:
Esra bekennt die Schließung der Mischehen als Sünde.

Esra 10, 3-4, 11-13, 17:
Israel bekennt seine Schuld und seinen Treuebruch Gott gegenüber und scheidet sich von den Frauen, die nicht zu Gottes Volk gehören.

Nehemia 13, 25-30:
Diejenigen, die Mischehen eingegangen sind, werden gerügt wegen dieses Unrechts und Treuebruchs Gott gegenüber. Mischehen waren eine "Befleckung" des Priestertums und wurden als Bruch des Bundes des Priestertums gesehen. Die Beendigung der Mischehen wird als Reinigung verstanden.

Maleachi 2, 10-11:
Ehen mit Partnern, die nicht zu Gottes Volk gehören werden als Ächtung und Entheiligung des Bundes mit Gott gesehen. Sie sind ein Ausdruck von Treuelosigkeit, und dem Herrn ein "Greuel". Die Ehe seiner Kinder, die Gott heilig ist, wird dadurch entheiligt.

1. Korinther 7, 39:
Die Eheschließung eines Gläubigen soll "in dem Herrn geschehen".

2. Korinther 6, 18:
Gläubige sollen keine "Jochgemeinschaft" mit Ungläubigen eingehen ("Jochgemeinschaft" war bei den Juden auch als ein Bild für die Ehegemeinschaft geläufig). Die Begründung: Errettete sind sowohl Tempel als auch Eigentum Gottes. Die Beziehung zu Gott ist abhängig von der Bereitschaft "sich abzusondern". Hier wird das AT zitiert und bestätigt.


Fazit:

Im NT finden wir weder Praxis noch Aufforderung, bereits bestehende Ehen zwischen Gläubigen und Ungläubigen zu scheiden. Die AT Prinzip, dass Menschen aus Gottes Volk nur einen Partner aus Gottes Volk heiraten sollen, wird im NT jedoch bestätigt.


2. Problem auf der praktischen Ebene des Miteinanderlebens in einer
gemischten Ehe


5. Mose 7, 4:
Die Gefahr der Entfremdung von Gott bis hin zum Bruch mit Gott


1. Könige 11, (Nehemia 13, 26):
Die Gefahr der Übernahme von sündigen Verhaltensweisen bis hin zu
diversen Formen von Götzendienst.

Fazit:
Auch aus Gründen des praktischen Auslebens des Glaubens ist die Eheschließung eines gemischten Paares nicht ratsam. Gottes Wort warnt wiederholt davor.

III. Freundschaft mit einem ungläubigen Partner?


Auch wenn diese konkrete heutige Fragestellung in Gottes Wort nicht ausdrücklich erwähnt ist, werden jedoch verschiedene Dinge sichtbar. Zum einen stellt sich Gott für jeden Menschen nur einen Partner vor:


1. Mose 2, 24:
Ein Mann wird "seinem Weibe anhangen, und sie werden sein ein Fleisch".

Maleachi 2, 14-16:
Gott fordert die Treue "dem Weib der Jugend" gegenüber.

1. Korinther 7, 2:
Jeder Mann soll seine eigene Frau haben (auch um Unzucht zu vermeiden).


Folglich sollte sich jeder Ledige prüfen, ob er sich vorstellen kann, den eventuellen zukünftigen Partner auch heiraten zu können. Da eine Freundschaft in der Verantwortung vor Gott konsequenterweise immer die Heirat als langfristiges Ziel im Auge hat, entspricht es nicht Gottes Willen, dass ein Gläubiger eine Beziehung mit einem Ungläubigen eingeht. Die Weiche zur Ehe wird nicht erst bei der Hochzeit gestellt; noch nicht einmal erst bei der Verlobung (die jüdische Verlobung stellt bereits ein rechtsgültiges Eheversprechen dar). Eine Beziehung, die eine zukünftige Heirat nicht im Bilde hat, ist nach der Schrift als "Unzucht" oder "Hurerei" zu bezeichnen.


1. Thessalonicher 4, 3-5:
Gottes Wille für seine Kinder ist ihre Heiligung. Unzucht und gierige Lust sollen gemieden werden. Jeder soll seinen eigenen Partner in "Heiligkeit und Ehrerbietung" zu gewinnen suchen.

Dieser Vers bezieht sich nicht nur auf Gläubige im Ehestand, sondern generell auf alle Kinder Gottes und auf alle Phasen des Lebens.


Oftmals berichten Christen davon, dass sie als Gläubige einen Ungläubigen geheiratet haben, der sich dann im Laufe der bereits bestehenden Ehe zu Christus bekehrt hat. Geschlossene "Mischehen" mit einem solchen guten Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt sind ein Zeichen von Gottes großer Gnade und Barmherzigkeit trotz menschlicher Übertretung seiner Gebote und Prinzipien. Daraus jedoch den Schluss zu ziehen, dass es demnach Gottes Wille gewesen war (oder gewesen sein muß), dass der Christ seinen Partner als noch Ungläubigen geheiratet hat, ist jedoch als (Unfug) unbiblisch zu bezeichnen, da es nach der Schrift niemals Gottes Wille für seine Kinder ist, einen Partner zu heiraten, der nicht bereits zu seinem Volk gehört.

Bereits bestehende "gemischte" partnerschaftliche Beziehungen gehören nach der Schrift aufgelöst. Sündenbekenntnis, Umkehr und das daraus folgende Empfangen von Vergebung sind in so einem Fall notwendig, um wieder in eine geordnete Beziehung zu Gott zu kommen.